Waldbrandschutz – Verordnung

Ziemlich früh in diesem Jahr, aber auf Grund der Trockenheit wohl nötig gilt ab 7. April die Waldbrandschutz – Verordnung.

  1. In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Ried im Innkreis sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
  2. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.